10 überraschende Dinge über den Kauf von Immobilien in Spanien

Buying property in Spain

Auch wenn der Kauf einer Immobilie in Spanien im Allgemeinen unkompliziert ist, werden Sie zweifellos feststellen, dass sich das Verfahren stark von dem in Ihrem Heimatland unterscheidet. Der Markt hat auch einige Eigenheiten, die nur in Spanien oder einer bestimmten Region vorkommen. Daher kann der Kaufprozess voller Überraschungen sein. Und nicht alle davon sind angenehm!

Aber wie das Sprichwort sagt, ist man vorgewarnt und in diesem Sinne haben wir bei Realista eine Liste mit zehn überraschenden Dingen über den Immobilienkauf in Spanien zusammengestellt. Schauen Sie sich diese Liste an, um sicherzugehen, dass Sie sie kennen und dass alle anderen Überraschungen, auf die Sie stoßen, auch gut sind.

Überraschung 1 – Spanien hat unzählige Immobilienmärkte

Spanien ist ein riesiges Land mit einem sehr vielfältigen Immobilienmarkt. Nicht nur in Bezug auf die Immobilien selbst, sondern auch in Bezug auf die Käuferprofile. Auf einigen Märkten, wie z. B. der Costa del Sol, machen Ausländer einen erheblichen Prozentsatz der Käufer aus, während auf anderen, wie z. B. in Galicien, internationale Käufer nur einen winzigen Teil der Gesamtheit ausmachen.

Auch innerhalb eines größeren Marktes kann es Unterschiede geben. An der Costa del Sol zum Beispiel gibt es ein allgemeines Muster, aber die einzelnen Märkte entwickeln sich in einem anderen Tempo. Marbella ist ein solches Beispiel – der Ferienort ist in der Regel einer der ersten, der sich in Spanien erholt, wenn der Markt niedrig ist, und er verzeichnet oft mehrere Quartale Wachstum, bevor andere Teile der Costa del Sol aufholen.

Überraschung 2 – die lokalen Makler kennen sich wirklich aus

Vor allem, wenn Sie sich für ein Immobilienbüro entscheiden, das bereits in der Region vertreten ist. Vorzugsweise eines, das seit mindestens 15 Jahren existiert und verschiedene Marktphasen erlebt hat. Das bedeutet, dass der Makler in der Lage ist, Sie gut beraten zu können, welche Gebiete für Sie geeignet sind, und Immobilien zu finden, die genau Ihren Anforderungen entsprechen.

Überraschung 3 – Sie müssen im Voraus eine NIE beantragen (und es ist keine Aufenthaltsgenehmigung)

buying property on the costa del sol

Jeder, der in Spanien eine Immobilie kauft, benötigt eine Steuernummer, die bei Ausländern als NIE(número de identificación de extranjero) bezeichnet wird. Daher sollten Sie Ihre NIE frühzeitig beantragen, am besten gleich zu Beginn Ihrer Immobiliensuche.

Beachten Sie, dass eine NIE nichts mit einer Aufenthaltsgenehmigung zu tun hat, die ein völlig anderes Verfahren und Dokument ist.

Hier erfahren Siealles, was Sie über die Beantragung einer NIE in Spanien wissen müssen.

Überraschung 4 – der Verkaufspreis kann verhandelbar sein

Seriöse Makler stellen sicher, dass alle von ihnen angebotenen Immobilien realistische Preisvorstellungen haben. Das bedeutet jedoch nicht, dass es keinen Verhandlungsspielraum gibt. Wenn es keinen zwingenden Grund gibt, der dagegen spricht, sollten Sie ein angemessenes Angebot für die Immobilie machen. Ihr Makler wird Ihnen sagen, wie viel Spielraum Sie haben – nehmen Sie seinen Rat an, damit Sie kein unverschämt niedriges Angebot machen, sondern den bestmöglichen Preis erzielen.

Überraschung 5 – Der Außenbereich ist wichtiger, als Sie vielleicht denken

In den meisten Teilen Spaniens herrscht das ganze Jahr über ein sonniges Klima, und in einigen Gegenden, wie z. B. an der Costa del Sol, gibt es 320 Sonnentage im Jahr. Dies lädt zum Leben im Freien ein und bedeutet, dass die Außenbereiche eine große Rolle spielen.

Sie fragen sich, wo Sie eine Immobilie an der Costa del Sol kaufen können? Lesen Sie unsere Reiseführer für die Region.

Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Immobilie auf die Außenbereiche – stellen Sie sicher, dass die Terrassen und Balkone groß genug für Ess- und Sitzbereiche sind. Vergewissern Sie sich auch, dass Schattenplätze vorhanden sind, z. B. Markisen, um die Blendung und Hitze im Sommer zu verringern. Wenn Sie eine Wohnung mit Gemeinschaftsbereichen kaufen, achten Sie darauf, dass diese groß genug für alle sind. Einige Komplexe haben überraschend kleine Gärten und Pools, die in der Hochsaison unangenehm sein können, wenn sie überfüllt sind.

Überraschung 6 – Steuern und Gebühren können bis zu 13 % des Kaufpreises ausmachen

Viele Käufer machen den Fehler, beim Kauf keine Steuern und Gebühren einzuplanen. Diese sind in Spanien sehr hoch und können bis zu 13 % des Kaufpreises ausmachen. An der Costa del Sol beträgt die Grunderwerbssteuer (für wiederverkaufte Immobilien) beispielsweise 7 % und die Mehrwertsteuer (für neue Immobilien) 10 %.

Lesen Sie mehr über die Grundsteuer an der Costa del Sol.

Überraschung 7 – bebaute Quadratmeter sind nicht dasselbe wie nutzbare Quadratmeter

Wenn Sie sich über die Größe einer Immobilie in Spanien informieren, sollten Sie wissen, ob es sich um die bebaute oder die nutzbare Quadratmeterzahl handelt. Das ist der Unterschied:

Die bebauten Quadratmeter(metros cuadrados construidos) beziehen sich auf das gesamte Innere der Immobilie, und die Zahl umfasst Wände und Säulen sowie die Größe der Räume.

Nutzbare Quadratmeter(metros cuadrados útiles) sind die tatsächliche Fläche in der Immobilie, d. h. die Größe der einzelnen Räume.

Die Zahl der nutzbaren Quadratmeter ist natürlich kleiner, daher sollten Sie diese Zahl überprüfen, wenn Sie entscheiden, ob eine Immobilie groß genug für Sie ist.

Überraschung 8 – der Kaufvertrag ist vom ersten Tag an bindend

Und Sie können viel Geld verlieren, wenn Sie ihn nicht einhalten. Die meisten Kaufverträge enthalten zum Beispiel eine Klausel, die besagt, dass der Käufer seine Anzahlung verliert, wenn er den Vertrag nicht einhält.

Es wird Sie vielleicht überraschen, dass die meisten Kaufverträge eine Klausel enthalten, die besagt, dass der Verkäufer dem Käufer den doppelten Betrag der Anzahlung zurückerstatten muss, wenn er die Vertragsbedingungen nicht erfüllt.

Lesen Sie Ihren Leitfaden für den Immobilienkauf in Spanien.

Überraschung 9 – über 500.000 € für eine Immobilie in Spanien ausgeben und eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten

Im Rahmen des Goldenen Visums können Nicht-EWR-Bürger eine spanische Aufenthaltsgenehmigung erhalten und visumfrei im Schengen-Raum reisen. Die Mindestinvestition in Immobilien beträgt 500.000 €, und auch für Ihre Familie gibt es Aufenthaltsvorteile. Lesen Sie mehr über das Goldene Visum in Spanien.

Überraschung 10: Die Genehmigung für Ferienvermietungen erfolgt nicht automatisch

Vielleicht denken Sie darüber nach, eine Immobilie in Spanien zu erwerben, um sie zu vermieten. Ferienvermietungen in vielen Teilen Spaniens bieten hervorragende Renditen und stellen für die Eigentümer eine ständige Einkommensquelle dar. Gehen Sie jedoch nicht davon aus, dass es Ihnen automatisch erlaubt ist, eine Immobilie zu vermieten.

Einige Gemeinden haben die Vermietungsgenehmigungen stark eingeschränkt oder drakonische Auflagen erteilt, die nicht immer leicht zu erfüllen sind. So müssen Ferienwohnungen in einigen Teilen Spaniens über einen separaten Außeneingang verfügen, was unmöglich ist, wenn sich die Immobilie nicht im Erdgeschoss befindet. Und manche Eigentümergemeinschaften erlauben keine Ferienvermietung in der Anlage.

Vermeiden Sie alle unangenehmen Überraschungen und kaufen Sie in aller Ruhe

Wir von Realista helfen Ausländern seit 1992 beim Kauf von Immobilien an der Costa del Sol und kennen die Gegend in- und auswendig. Dank dieses Fachwissens können wir Ihnen eine lokale Expertise und Erfahrung bieten, die ihresgleichen sucht. Setzen Sie sich jetzt mit unserem freundlichen Team in Verbindung und stellen Sie sicher, dass Sie beim Kauf keine unangenehmen Überraschungen erleben!